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D-Arzt

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Arzt, der eine spezielle Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt und von den Berufsgenossenschaften bestellt wird. Somit agiert der D-Arzt als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und ist zuständig für die Koordination der Erstversorgung, die Steuerung der Behandlung, die Rehabilitation bis zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen.

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle

Bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet, möglichst schnell eine fachärztliche Versorgung zu gewährleisten. Durchgangsärzte sind die erste Anlaufstelle für Arbeitsunfälle und entscheiden nach der Diagnose über den weiteren Verlauf der Behandlung. Ein Patient hat somit bei Arbeitsunfällen keine freie Arztwahl.

Durchgangsärzte sind erfahrene Fachärzte für Chirurgie mit spezieller Weiterbildung in der Unfallchirurgie. Sie sind geschult in der Steuerung der berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren und dem Begutachtungswesen. Behandelt werden alle Arten von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, zu denen auch Schulunfälle oder Unfälle von Helfern im Straßenverkehr zählen.

Die Aufgaben eines Durchgangsarztes erstrecken sich also über:

  • Erstdiagnose und Ermittlung des Sachverhaltes
  • Fachärztliche Erst- und Weiterbehandlung
  • bei Bedarf Koordinierung der weiterbehandelnden Ärzte oder Einrichtungen
  • Erstellung des D-Arztberichts und weiterer Verlaufsberichte für die Unfallversicherung
  • Steuerung und Abschluss der Behandlung
  • Begutachtung von verbleibenden Schäden und Empfehlung von Entschädigungsleistungen